Skyline Rostock

Wichtige Hinweise für Selbstabholer

 

Der Käufer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ladungssicherung seines PKWs. Die Verantwortung der Ware geht nach Erhalt auf den Käufer über. (§ 269 BGB) 

Vor Antritt der Fahrt ist der Käufer dazu verpflichtet, dass Fahrzeug auf ordnungsgemäße Ladungssicherung zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf das zulässige Gesamtgewicht. Sie finden diese Informationen in Ihrem Boardbuch, bzw. Ihrem Fahrzeugschein!

Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. (§ 22 StVO)

 

Der Fahrzeugführer (…) muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. (§ 23 StVO)

 

Kontrollieren Sie die Verpackung vor dem Beladevorgang!

 

Öffnen Sie die Verpackungen nicht, bevor Sie Ihren Bestimmungsort erreicht haben.

 

Wir übernehmen keine Haftung für nicht ordnungsgemäß gesicherte Ladung.

Fragen Sie unser Personal. Wie helfen Ihnen gerne weiter!